Aufteilung des Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003894/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Fernand Kartheiser (NI), Marion Maréchal (ECR), Ciaran Mullooly (Renew), Ruth Firmenich (NI), Sarah Knafo (ESN), Diana Iovanovici Şoşoacă (NI), Barbara Bonte (PfE), Petra Steger (PfE), Hans Neuhoff (ESN), Georgiana Teodorescu (ECR), Tomasz Froelich (ESN), Jan-Peter Warnke (NI), Volker Schnurrbusch (ESN), Thomas Geisel (NI)
Im Jahr 1999 beauftragte der Rat die Kommission, ein Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur auszuhandeln.
In der Verhandlungsrichtlinie wurde festgelegt, dass es sich dabei um ein politisches und wirtschaftliches Assoziierungsabkommen handeln soll, das „ein einheitliches Engagement darstellt“. Der Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 22. Mai 2018, dass dieser Text ein „gemischte[s] Abkommen bleiben“ wird und dass es „Sache des Rates [ist], von Fall zu Fall über die Aufteilung von Handelsabkommen zu entscheiden.“
- 1.Wie rechtfertigt die Kommission angesichts der Vorbehalte vieler Mitgliedstaaten zu dem ausgehandelten Text ihre Absicht, den handelspolitischen Teil des Abkommens, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, für sich zu beanspruchen und dadurch das Verfahren zur Annahme eines gemischten Abkommens zu umgehen, das Einstimmigkeit im Rat und die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente erfordert?
- 2.Ist aus dieser Aufteilung zu folgern, dass die Kommission einen Standpunkt vertritt, der dem Geist der loyalen Zusammenarbeit zuwiderläuft, und läuft die Kommission damit nicht Gefahr, das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den EU-Organen noch weiter zu schüren?
- 3.Wie geht die Kommission beim Abschluss solcher Handelsabkommen mit der Instabilität der geopolitischen Lage um?
Eingang: 3.10.2025


