eingereicht gemäß Artikel 149 der Geschäftsordnung

Ondřej Dostál, Katarína Roth Neveďalová, Friedrich Pürner, Michael von der Schulenburg, Maria Zacharia, Thomas Geisel, Ruth Firmenich, Fabio De Masi, Branislav Ondruš

B10‑0144/2024

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Angriffen der israelischen Streitkräfte auf Truppen der Friedenssicherungsmission der Vereinten Nationen in Südlibanon

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, die Charta der Vereinten Nationen, die Resolution 1701 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen,

 gestützt auf Artikel 149 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die EU auf die Werte der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der strikten Einhaltung des Völkerrechts gründet;

B. in der Erwägung, dass Staaten verpflichtet sind, die Sicherheit und den Schutz des Personals und des Eigentums der Vereinten Nationen zu gewährleisten und die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Vereinten Nationen stets zu achten;

C. in der Erwägung, dass die Friedenssicherungskräfte der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL) im Rahmen eines Mandats des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Libanon stationiert sind;

D. in der Erwägung, dass die israelischen Streitkräfte wiederholt das Personal und die Räumlichkeiten der UNIFIL angegriffen haben, was zu Verletzten und der Beschädigung von Eigentum der Vereinten Nationen geführt hat;

1. ist zutiefst besorgt über die Angriffe der israelischen Streitkräfte auf die UNIFIL;

2. ist der Ansicht, dass solche Angriffe schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und eine unzulässige Beeinträchtigung des Mandats der UNIFIL darstellen;

3. fordert Israel auf, diese rechtswidrigen Angriffe einzustellen und seinen Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachzukommen;

4. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren Einfluss zu nutzen, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch Israel sicherzustellen.